Verbandkasten im PKW Masken sollen Pflicht werden

Viele kritisieren die Maskenpflicht die 2022 für PKW Verbandkästen kommen soll, doch der Sinn ist begründet. So genannte OP Masken dienen dem Schutz des verunfallten und nicht dem Eigenschutz. Auch der Zahnarzt hat bei der Behandlung eine solche Maske auf um Dich als Patienten vor ungewollten Infektionen zu schützen.

Seit 2014 muss der Verbandkasten der DIN EN 13164 entsprechen und hat ein Ablaufdatum von zwei Jahren. Dies gilt besonders für steril verpackte Materialien. Weg werfen muss man ihn dennoch nicht, nach den 2 Jahren kann man ihn noch gut als Hausapotheke nutzen.

Folgende Produkte muss der Verbandkasten gem. DIN EN 13164 beinhalten:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm 
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm 
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm 
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm 
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm 
  • 2  Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 
  • 3  Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 
  • 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D 
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm 
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset 
  • 1 Verbandpäckchen K

Ab diesem Jahr kommen entsprechend OP Masken hinzu. Wie viele es sein müssen ist noch unklar. Wir empfehlen jedoch wie bei Warnwesten auch, für jeden Sitzplatz eine Maske.

Es ist nicht notwendig einen neuen Verbandkasten zu erwerben wenn diese Verpflichtung in die DIN EN 13164 aufgenommen wird. Es reicht aus die Masken dem Verbandkasten beizulegen.