Um das links stehende Symbol gibt es gerade eine massive Berichterstattung, denn am 01.10.2024 ändern sich die Regeln zu Ganzjahresreifen.
Wie sinnvoll diese Ganzjahresreifen sind darüber streiten sich alle Experten. Sicher ist, sie sind in weiten Teilen sicher.
Gerade in den Städten wo seit mehreren Jahrzehnten kaum noch Schnee fällt und weiße Straßen ehr die Ausnahme sind reichen sie vollkommen aus, in den Alpen darf man hingegen bezweifeln das man mit Ganzjahresreifen weit kommt.
Die Aufregung um das Alpine Symbol ist kaum verständlich, denn bereits seit 2018 dürfen Reifenhersteller keine Ganzjahresreifen ohne das Alpine Symbol nicht mehr auf den Markt bringen.
Die Kennzeichnung „Berg mit Schneekristall“ (Alpine-Symbol), englisch „3 Peak Mountain Snow Flake“ (3PMSF oder 3-PMSF) wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen um mindestens 7 Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen. (Quelle: Wikipedia)
Ab dem 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winterreifen auf der Flanke das Alpine-Symbol tragen, wenn sie offiziell wintertauglich sind. M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, gelten in der Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 noch als Winterreifen.
Die neue ab 01.10.2024 geltende Regelung betrifft also nur Fahrerinnen und Fahrer deren Ganzjahresreifen älter als sieben Jahre sind und vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt war die M+S Kennzeichnung eine gängige Kennzeichnung für wintertaugliche Ganzjahresbereifung.
Reifenhersteller dürfen das Alpine Symbol nur auf den Reifen aufbringen, wenn der Reifen zuvor einen Standarttest bestanden hat. Bei diesem Test der US Amerikanischen Behörde steht die Leistungsfähigkeit im Vordergrund.
Eine solche Prüfung setzt weltweite Standards da in allen Ländern die gleichen Prüfkriterien gelten. Dafür sorgt eine harmonisierte UN Regelung die gleichzeitig auch die anzuwendenden Prüfrichtlinien festlegt. Dies sorgt für eine signifikante Erhöhung der Sicherheit dieser Reifen im Straßenverkehr.
Wen betrifft nun die neue Regel?
- Alle die, die ihre Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen bestückt haben.
- Diejenigen deren Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt wurden (Siehe DOT auf dem Reifen)