Umfrage zu Erster Hilfe bestätigt auch offizielle Umfragen

Bild von Franck Barske

Umfragen zu Folge haben die meisten Autofahrer und Autofahrerinnen ihren letzten erste Hilfe Kurs (EHK) zum Erwerb der Fahrerlaubnis gemacht. Einen Auffrischungskurs hat es bei 50% der befragten nicht mehr gegeben.

Die ausbildenden Organisationen ASB, Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser sowie Feuerwehr und THHW empfehlen den Kurs spätestens alle zwei Jahre zu erneuern. Im Berufsleben beim betrieblichen Ersthelfer ist dies lange schon Pflicht.

Eine Umfrage der DACIA Freunde Ruhrpott innerhalb der Gruppe haben das Ergebnis bestätigt, allerdings nicht ganz so schlimm.

Die Ergebnisse

Von 285 Mitgliedern haben sich 36 an der Umfrage beteiligt (Stand 04.03.2023).

13% das waren 5 Antworten gaben an den Kurs jedes Jahr zu machen. 10 Stimmen und 28% gaben an den Kurs alle 2 Jahre zu erneuern. Immerhin noch 6 Teilnehmer gaben an den Kurs alle 5 Jahre zu erneuern (17%) und 3% also 1 Teilnehmer macht alle 10 Jahre einen erste Hilfe Kurs. Satte 39% immerhin 14 Teilnehmer gaben an das sie den letzten Ersthelferlehrgang für ihre Fahrerlaubnis absolviert haben.

Deutlicher wurde das Ergebnis in einer anderen Gruppe mit 1.556 Mitgliedern von denen sich 111 beteiligten ( Stand 04.03.2023)

Auch hier sind es 13% (14 Antworten) die jedes Jahr den Kurs erneuern. 31% ( 34 Stimmen) halten sich an die Empfehlung, und absolvieren den Kurs alle 2 Jahre. Alle 5 Jahren gehen 9% (11 Teilnehmer) zur Auffrischung und 2% (3 Teilnehmer) gehen alle 10 Jahre ein Update machen. Auch hier ist die Mehrheit mit satten 45% (49 Teilnehmer) die keine Notwendigkeit sehen einen Kurs zu machen.

Die Feststellung

Gerade die Zahlen der Teilnehmer die ihren letzten erste Hilfe Kurs das letzte mal für den Erwerb der Fahrerlaubnis gemacht haben lassen erschrecken.

Das diese Umfrage nicht repräsentative ist, braucht nicht diskutiert werden, dennoch bestätigt sie gerade repräsentative Umfragen die in ähnlicher Weise ausfallen.

Wer seinen erste Hilfe Kurs in den 70ern, 80ern oder 90ern absolviert hat, wird erschrocken sein, wie viel sich geändert hat in dieser Zeit. Ob Personen die 30 oder 40 Jahre keine Übung hatten in einer Notsituation wirklich wissen was sie tun müssen, darf bezweifelt werden.

Darf man überhaupt ohne gültigen „Erste Hilfe Kurs“ helfen?

Die Frage kann man so nicht stellen, denn es gibt nur die Pflicht einen Ersthelferlehrgang für den Erwerb der Fahrerlaubnis zu absolvieren (§19 FeV). Es besteht aber keine Pflicht diesen alle 2 Jahre zu erneuern. Es besteht entgegen vielfacher Meinungen auch keine Pflicht einen verunfallten zu verbinden sondern lediglich die Pflicht den Notruf abzusetzen. Dieser erfolgt über die 112. Hat man dies gemacht ist man seiner Verpflichtung Hilfe zu leisten bereits nachgekommen.

Was passiert wenn ich helfe aber Fehler mache?

Bei der ersten Hilfe gibt es zwei Grundsätze.

  1. Alles was man falsch machen kann, ist nichts zu machen
  2. Eigensicherheit geht vor Hilfeleistung

Nehmen wir mal an, Ihr trefft auf einen Menschen mit Herz-Kreislauf Stillstand und reanimiert diesen. Dabei werdet Ihr ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit ein paar Rippen brechen. Viele haben dann Angst vor einer Strafe wegen Körperverletzung. Diese Angst können wir Euch nehmen. Wer bei erster Hilfe Fehler macht, macht sich nicht strafbar. Anders verhält sich das wenn man gar nicht hilft, also auch den Notruf nicht absetzt. Der macht sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.

Wer muss erste Hilfe sachgemäß leisten können?

Es gibt Menschen die erste Hilfe leisten können müssen, wie etwa Menschen die bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst arbeiten, Lehrer und Ärzte. Also im Prinzip alle, die über medizinisches Wissen und eine medizinische Ausbildung verfügen.

Wie setzte man einen Notruf richtig ab

Wichtig ist das man sich zunächst einen Überblick verschafft. Gibt es verletzte, wenn ja wie viele. Vorher jedoch ist es für die eigene Sicherheit wichtig die Unfallstelle abzusichern.

Wichtig ist das Ihr die richtige Notrufnummer wählt. Hier ist es die 112. Die Leitstelle stellt Euch dann die fünf W Fragen:

  • Wo ereignete sich der Unfall?
  • Was ist genau passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Verletzungen haben diese Personen erlitten?
  • Warten auf Rückfragen

Anhand der Beantwortung der Fragen weiß die Leitstelle bereits was vor Ort benötigt wird. Diese stehen Euch auch zur Verfügung und sagen Euch auch, falls möglich, was zu machen ist.

Wie lange dauert es bis die Rettung vor Ort ist?

Das kann man nie genau sagen. In Städten etwa 5-8 Minuten, je nach Verkehrsaufkommen 10 Minuten. Auf dem Land kann es deutlich länger dauern da nicht jedes Dorf über eine eigene Wache verfügt, aber auch hier liegt die Zeit bei etwa 10-20 Minuten. Schlimmer kann es auf der Autobahn sein, wenn sich bereits ein Stau gebildet hat und keiner in der Lage war eine Rettungsgasse zu bilden.

Bekomme ich nach geleisteter erster Hilfe eine Nachbesprechung?

In der Regel ist das nicht vorgesehen, aber wir können Euch garantieren, wenn Ihr Euch bei den Einsatzkräften dahingehend äußert das Ihr das wünscht, weil Euch unter Umständen die Bilder des Ereignisses nicht mehr loslassen, dann werdet Ihr da nicht alleine gelassen.

Wer bezahlt mir meinen Verbandkasten oder das vergessene Warndreieck?

In aller Regel kann man die Kosten bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Die Frage ist ob sich der Aufwand für die € 20,00 lohnt 🙂 Wenn Ihr das allerdings möchtet, die Polizei wird Euch vor Ort fragen ob Ihr wollt das Eure Daten der Versicherung mitgeteilt werden.

Ich habe erste Hilfe geleistet und bin zu spät zur Arbeit gekommen, bekomme ich eine Abmahnung oder gar die Kündigung?

Die Antwort auf diese Frage ist sehr einfach. NEIN! Weder eine Abmahnung noch die Kündigung wegen des zu Spät kommen müsst Ihr befürchten. Beides hätte vor dem Arbeitsgericht auch keine Chance. Wenn Ihr an einem Unfallort erste Hilfe leistet, ist die Verspätung unverschuldet. Ihr kommt einfach nur Eurer Verpflichtung Hilfe zu leisten nach. Die meisten Arbeitgeber haben dafür aber auch Verständnis, denn Arbeitgeber mit 2-20 Angestellten benötigen mindestens einen Ersthelfer, ab 20 Mitarbeitern sind es sogar 5% der Belegschaft die in erster Hilfe ausgebildet sein müssen.

Auch wir appellieren an Euch, den Kurs alle 2 Jahre zu erneuern. Dieser dauert gerade einmal 9 Stunden und kostet schlappe €45,00 – €55,00 je nach Organisation, die Ihr sogar noch als Bildungsmaßnahme von der Steuer absetzen könnt. Im Notfall seid Ihr dann aber mit aktuellem Wissen gewappnet und könnt helfen ohne unsicher dabei zu sein.

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